Das Fahreignungsseminar ist eine Maßnahme zum Punktabbau im Fahreignungsregister, es darf nur alle 5 Jahre und bis zu einem Punktestand von maximal 5 Punkten durchgeführt werden, um den Punktestand um einen Punkt zu reduzieren.

Bei Erreichen eines Punktestands von vier Punkten werden Fahrzeugführer durch die zuständige Behörde ermahnt und auf die Möglichkeit der Durchführung eines Fahreignungsseminar (FES) hingewiesen. Die Teilnahme ist freiwillig und nicht verpflichtend.

Bis zu einem Punktestand von maximal fünf Punkten kann das FES durchgeführt werden, um einen Punkt abzubauen, jedoch auch bei einem höheren Punktestand ist die Durchführung eines FES möglich und sinnvoll, führt dann aber nicht mehr zum Abbau eines Punktes.

Das Fahreignungsseminar gliedert sich in zwei Teile, eine verkehrspsychologische Teilmaßnahme (Durchführung durch einen ausgebildeten Verkehrspsychologen*in) und eine verkehrspädagogische Teilmaßnahme (Durchführung durch eine dafür ausgewiesene Fahrschule). Die verkehrspädagogische Maßnahme findet in 2 Sitzungen (2 x 90 Minuten im Einzelgespräch oder auch in der Gruppe) im Abstand von mindestens einer Woche statt.

Die Kosten für den psychologischen Teil des FES betragen 350€ und sind beim ersten Termin vollständig zu entrichten (keine Kartenzahlung möglich).

Ablauf

Kontakt

Telefonische Terminvereinbarung mit ersten Infos.

Fahreignungsseminar

Zwei Sitzungen à 75 Minuten. Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument und eine Auflistung Ihrer Punkte mit. Nach Abschluss der zweiten Sitzung informieren Sie die Zulassungsstelle und ein Punkt wird erlassen.